Verwaltung gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- rechtssichere Verwaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, den Vorgaben in der Teilungserklärung und den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
- Erstellung der jährlichen Abrechnung und des Wirtschaftsplans
- Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
- klare und eindeutig formulierte Beschlussfassungen
- Erstellen der Niederschrift der Eigentümerversammlung und Führung der Beschluss-Sammlung
- ordnungsgemäße Ausführung von Eigentümerbeschlüssen
Kaufmännische Verwaltung
- Überwachung von Zahlungseingängen, Abwicklung des Zahlungsverkehrs über das Konto der Gemeinschaft
- Führung einer verständlichen und transparenten Buchhaltung, jederzeit nachvollziehbare Rechnungslegung
- übersichtliche Jahresabrechnung mit Einzel- und Gesamtpositionen mit Ausweis steuerlich relevanter Angaben
- Erstellung einer Steuerbescheinigung gemäß §35a EStG (Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen)
- sichere Anlage der Instandsetzungsrücklage
Technische Verwaltung
- Veranlassung von Kleinreparaturen und Maßnahmen unterjähriger Instandhaltung
- Veranlassen der regelmäßigen Wartung von technischen Anlagen und Sicherheitstechnik, wie z.B. Heizung, Aufzug, Rolltor oder Brandschutzeinrichtungen
- Erkennen, Abschätzen und beschlussreifes Vorbereiten von Instandhaltungsmaßnahmen
- Zusammenarbeit mit von der Eigentümergemeinschaft beauftragten Fachleuten (Architekten, Ingenieure, Gutachter oder Sachverständige)
Sonstige Betreuung und Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
- Ansprechpartner für die Eigentümer bei Fragen rund um das Wohnungseigentum
- Auskunftserteilung bei Fragen zu Abrechnung, Wirtschaftsplan und EIgentümerbeschlüssen
- direkter Kontakt mit dem Verwaltungsbeirat und Einbeziehung dessen unterstützender Tätigkeit
- Aufbereiten und Bereitstellen der Unterlagen für die Belegprüfung